Pflegegeld-Rechner

Was bleibt vom Pflegegeld bei Kombinationsleistung?

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst nutzen und zusätzlich Pflegegeld beziehen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Berechnen Sie hier, wie viel Ihnen bleibt.

Pflegegeld-Rechner
Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI
Welcher Pflegegrad liegt vor?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld

Auch keine Pflegesachleistung. Ihnen steht aber der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu – z. B. für Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder Hilfe im Haushalt. Wir beraten Sie gern, wie Sie ihn optimal nutzen.

Monatliche Kosten für den ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistung)
0 € 400 € 796 €
Sachleistung genutzt
50 %
Verbleibendes Pflegegeld
174 € / Monat

Beträge nach § 37 / § 36 SGB XI, Stand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – die genaue Berechnung übernimmt Ihre Pflegekasse, wir helfen gern dabei.

So funktioniert die Kombinationsleistung

Nutzen Sie die Pflegesachleistung nur teilweise – zum Beispiel zu 60 % –, erhalten Sie das Pflegegeld anteilig zu den restlichen 40 %. So können Familie und Pflegedienst sich die Pflege flexibel teilen.

Beträge im Überblick (Stand 2026)

PflegegradPflegegeld / Sachleistung
1 – / – (131 € Entlastung)
2 347 € / 796 €
3 599 € / 1.497 €
4 800 € / 1.859 €
5 990 € / 2.299 €

Unsicher, was für Sie am besten ist?

Wir rechnen Ihre Situation kostenlos durch und übernehmen den Papierkram mit der Kasse.

Kostenlose Beratung 0202 252 222 22