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Pflegeversicherung · SGB XI

Verhinderungspflege

Wenn die pflegende Person einmal ausfällt oder eine Pause braucht – wir springen verlässlich ein.

Auszeit für Angehörige – lückenlose Pflege

Pflegende Angehörige leisten viel. Damit auch sie zur Ruhe kommen können – sei es für einen Urlaub, einen Arzttermin oder einfach einen freien Tag – übernehmen wir die Pflege vorübergehend.

Das übernehmen wir für Sie

Vertretung bei Urlaub der Pflegeperson
Einspringen bei Krankheit oder Termin
Stunden- oder tageweise buchbar
Fortführung der gewohnten Pflege
Kurzfristige Organisation möglich
Häufige Fragen

Verhinderungspflege – Ihre Fragen

Ab Pflegegrad 2 finanziert die Pflegekasse Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr. Der Anspruch kann mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden.
Die pflegende Person muss den Pflegebedürftigen zuvor mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt haben.
Je nach Kapazität auch sehr kurzfristig. Melden Sie sich gerne – wir finden gemeinsam eine Lösung.

Wir beraten Sie gern persönlich.

Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Situation – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem unverbindlichen Angebot.