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Pflegeversicherung · SGB XI

Pflegeberatung

Beratungsbesuche nach § 37.3 und persönliche Beratung – damit Sie im Pflege-Dschungel nicht allein sind.

Beratung, die weiterhilft

Pflege wirft viele Fragen auf – zu Leistungen, Anträgen und dem richtigen Weg. Unsere qualifizierte Pflegeberatung gibt Orientierung und übernimmt auch die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche.

Das übernehmen wir für Sie

Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
Pflegeberatung für Pflegebedürftige und Angehörige
Hilfe beim Antrag auf einen Pflegegrad
Unterstützung bei Widersprüchen
Tipps zu Hilfsmitteln und Wohnraumanpassung
Häufige Fragen

Pflegeberatung – Ihre Fragen

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen (bei Pflegegrad 2–3 halbjährlich, bei 4–5 vierteljährlich). Er sichert die Pflegequalität und gibt praktische Tipps.
Nein. Der Beratungsbesuch nach § 37.3 wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet und ist für Sie kostenfrei.
Ja. Wir unterstützen beim Antrag, bereiten auf die Begutachtung vor und helfen bei einem eventuellen Widerspruch.

Wir beraten Sie gern persönlich.

Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Situation – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem unverbindlichen Angebot.