Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst nutzen und zusätzlich Pflegegeld beziehen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Berechnen Sie hier, wie viel Ihnen bleibt.
Auch keine Pflegesachleistung. Ihnen steht aber der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu – z. B. für Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder Hilfe im Haushalt. Wir beraten Sie gern, wie Sie ihn optimal nutzen.
Beträge nach § 37 / § 36 SGB XI, Stand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – die genaue Berechnung übernimmt Ihre Pflegekasse, wir helfen gern dabei.
Nutzen Sie die Pflegesachleistung nur teilweise – zum Beispiel zu 60 % –, erhalten Sie das Pflegegeld anteilig zu den restlichen 40 %. So können Familie und Pflegedienst sich die Pflege flexibel teilen.
Wir rechnen Ihre Situation kostenlos durch und übernehmen den Papierkram mit der Kasse.
Kostenlose Beratung 0202 252 222 22