Startseite / Leistungen / Ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege
Häusliche Krankenpflege · SGB V

Ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege

Medizinische Behandlungspflege auf Verordnung – damit ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann.

Was ist häusliche Krankenpflege?

Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V umfasst alle medizinisch notwendigen Pflegemaßnahmen, die der Arzt verordnet. Sie hilft, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen und die ärztliche Behandlung zuhause zu sichern.

Sie ist der rechtliche Rahmen für die einzelnen Behandlungspflege-Leistungen – von der Medikamentengabe bis zur Wundversorgung.

Das übernehmen wir für Sie

Medikamentengabe und -überwachung
Injektionen
Wundversorgung und Verbandswechsel
Kompressionsversorgung
Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
Katheter-, Stoma- und PEG-Versorgung
Häufige Fragen

Ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege – Ihre Fragen

Ihr behandelnder Arzt stellt die Verordnung aus. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und der Abstimmung mit der Krankenkasse.
Bei häuslicher Krankenpflege kann eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % zzgl. 10 € je Verordnung anfallen – begrenzt auf die ersten 28 Tage im Jahr. Wir informieren Sie transparent.
Sobald die Verordnung vorliegt, oft innerhalb weniger Tage. Sprechen Sie uns an, wir kümmern uns um den Rest.

Wir beraten Sie gern persönlich.

Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Situation – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem unverbindlichen Angebot.