Medizinische Behandlungspflege auf Verordnung – damit ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann.
Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V umfasst alle medizinisch notwendigen Pflegemaßnahmen, die der Arzt verordnet. Sie hilft, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen und die ärztliche Behandlung zuhause zu sichern.
Sie ist der rechtliche Rahmen für die einzelnen Behandlungspflege-Leistungen – von der Medikamentengabe bis zur Wundversorgung.
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