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Pflegeversicherung · SGB XI

Betreuung & Entlastung

Zeit für Gesellschaft, Gespräche und schöne Momente – und spürbare Entlastung für pflegende Angehörige.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45b)

Nicht jede Hilfe ist Körperpflege. Viele Menschen brauchen vor allem Gesellschaft, Struktur im Tag und jemanden, der zuhört. Unsere Betreuungsleistungen schaffen genau das – und entlasten zugleich die Familie.

Das übernehmen wir für Sie

Gesellschaft und Gespräche
Spaziergänge und gemeinsame Aktivitäten
Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen
Beschäftigung und Aktivierung bei Demenz
Entlastung pflegender Angehöriger
Häufige Fragen

Betreuung & Entlastung – Ihre Fragen

Ein monatlicher Betrag von 125 €, den alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen können. Nicht genutzte Beträge können angespart werden.
Ja, gerade bei Demenz ist eine aktivierende Betreuung sehr wertvoll. Unsere Kräfte sind im Umgang mit demenziellen Erkrankungen erfahren.
Nein – wir rechnen die Entlastungsleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Wir beraten Sie gern persönlich.

Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Situation – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem unverbindlichen Angebot.